Car Card Europe (nachstehend CCE genannt) vermittelt mit dem hier zu schließenden Vertrag Kundenvorteile, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Autos stehen. CCE schafft durch besondere Vernetzung mit Vertragspartnern erhebliche Vorteile in Form von Nachlässen / Rabatten oder sonstigen Vorteilen.
Hierbei ist es CCE gelungen, eine Anzahl führender Unternehmen mit einer guten landesweiten Deckung im Automobilmarkt dafür zu begeistern, an diesem CCE Projekt teilzunehmen. Die CCE bietet Ihnen somit eine Plattform www.carcardeurope.de, auf der Sie als Besitzer einer CCE Rabattkarte (nach stehend Kartenbesitzer genannt) Vorteile erhalten können, für eine Vielzahl Ihr Auto betreffender Ausgaben. Auf dieser Plattform von CCE hat diese alle Vorteile gesammelt, die die teilnehmenden Betriebe unter dieser Vertragsform der Car Card zurzeit anbieten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflicht von CCE und des Kartenbesitzers und die Abwicklung der zwischen CCE und Kartenbesitzer geschlossenen Verträge.
I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der CCE mit dem Kartenbesitzer, die über dieses Online-Portal geschlossen werden. Dies gilt sowohl für den erstmalig geschlossenen Vertrag, als auch für die weiteren Verlängerungsverträge. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. seiner Verlängerung gültigen Fassung.
2. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kartenbesitzers erkennt die CCE nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
II. Bestellung der Rabattkarte
1. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons für die Rabattkarte erklärt der Kartenbesitzer verbindlich, diese zu den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben zu wollen. CCE ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche an zu nehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Karte oder dadurch erklärt werden, dass CCE den Kartenbesitzer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Dem Kartenbesitzer wird in jedem Falle eine Bestätigungs-E-Mail zu gesendet, mit der der Vertrag bestätigt wird. Mit der Annahme durch CCE ist der Vertrag dann zustande gekommen.
2. Die auf der Plattform der CCE gemachten produktbeschreibenden Angaben (Rabatte der Partnerfirmen), sowie die Angaben auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen gelten die unter Ziff. V.7, VIII. konkretisieren den Regelungen.
III. Informationspflichten des Kartenbesitzers
1. Der Kartenbesitzer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. So fern sich Daten des Kartenbesitzers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, ist der Kartenbesitzer von sich aus verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
2. Unterlässt der Kartenbesitzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse, an, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
3. Der Kartenbesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten aus geschlossen ist.
IV. Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (bei Belehrung vor Vertragsschluss) bzw. einem Monat (bei Belehrung nach Vertragsschluss) ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Rabattkarte (nachfolgend CCE-Karte) vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der CCE-Karte widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und spätestens mit Eingang der CCE-Karte bei CCE und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, Abs. 2 u. 4 BGB - InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB - InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Rabattkarte.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma: CarCard Europe GmbH
Geschäftsführer: Hans Hein
Straße: Schwartzstraße 12
Postleitzahl, Ort: 46397 Bocholt
E-Mail: h.hein@carcard.de. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internetadresse: www.carcard.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, da der Kartenwert nur einen geringen Wert darstellt und Ihnen dies daher rechtlich überbürdet werden darf.
3. Besondere Hinweise
- Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner (das Rabatt gewährende Partnerunternehmen) mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Sofern Sie also insbesondere bei Zusendung der Rabattkarte innerhalb der Widerrufsfrist von dieser Gebrauch machen, erlischt Ihr Widerrufsrecht.
- Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312 d Abs. 4 BGB ebenfalls u.a. nicht bei: Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ende der Widerrufsbelehrung.
V. Preise und Bezahlung
1. Die Bezahlung nach Vertragsabschluss kann der in Weise geschehen, wie dies auf der Internetplattform www.carcardeurope.de angegeben ist.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Bezahlung werden dort vorgegeben und müssen verwendet werden. Als Zeitpunkt der Bezahlung gilt in jedem Falle der Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto von CCE. Erst nach Eingang der Zahlung ist CCE überhaupt verpflichtet, den Vorgang auf Zuleitung der CCE-Karte zu veranlassen.
2. Der Preis für die CCE-Karte beträgt zurzeit 19,50 Euro (in Worten: neunzehn Euro 50/100). Der Betrag ist auf die auf der Internetplattform angegebenen Bankverbindungen anzugeben, also folgendes Konto:
SSK Bocholt
Bankleitzahl: 428 500 35
Kontonummer: 170 282
auf den Namen CarCard Europe GmbH.
Hierbei sind Name und soweit möglich Adresse sowie die Kartennummer vom Kartenbesitzer einzutragen.
3. Nach Geldeingang wird die neue CCE-Karte in der Regel binnen vierzehn Werktagen an den Kartenbesitzer abgesandt.
4. Der genannte Preis für die angebotene CCE-Karte ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Bearbeitungs- und Versandkosten, wenn nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.
5. CCE behält sich vor, den Preis für die angebotene CCE-Karte für Neuverträge oder Verlängerungsverträge zu erhöhen. Für die erste Vertragsperiode von einem Jahr verbleibt es immer bei dem vereinbarten und gezahlten Preis.
6. Die CCE-Karte bleibt Eigentum der CCE. Der Karteninhaber ist - solange sein Vertrag läuft - berechtigt, sie bei sich zu führen und vertragsgemäß zu nutzen.
7. Alle Angebote, die von CCE in Bezug auf ihre Vertragspartner aufgeführt hat, sind unverbindlich. Dies bedeutet, dass die in vertraglicher Beziehung zu CCE stehenden Partnerverträge auch innerhalb einer Vertragslaufzeit mit dem Kartenbesitzer wechseln können. Es werden Verträge mit Vertragspartnern gehen und andere werden wieder neuabgeschlossen werden. Der Kartenbesitzer hat hierbei die Möglichkeit, sich auf der Homepage von CCE jeweils über den aktuellen Stand der Vertragspartner zu unterrichten. Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Verträge mit bestimmten Vertragspartnern hat der Kartenbesitzer nicht.
VI. Lieferzeiten/Lieferungen
1. Der Kunde kann vier Wochen, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist und, wenn er noch nicht in Besitz der CCE-Karte gekommen ist, CCE auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt CCE in Verzug. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn die Zustellung der Karte an Gründen scheitert, die in der Person des Kunden liegen oder in sonstigen Umständen, die dieser zu verantworten hat. Den Nachweis hat der Kunde zu führen.
2. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens gegen CCE, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von CCE auf höchstens 5 % des vertraglichen Kartenentgelte für die CCE-Karte.
3. Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte und/oder Schadenersatz statt der Leistung beansprucht, ist er zuvor verpflichtet, CCE nach Inverzugsetzung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch gegen CCE bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Vertragsentgeltes, bei gewerblichen oder selbstständig tätigen Abnehmern sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit aus geschlossen.
4. Bei Lieferverzögerungen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse kann kein Schadenersatzanspruch gegen CCE erhoben werden.
5. Wird CCE, während sie im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet CCE ebenfalls mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 2 und 3. CCE haftet im Übrigen nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
6. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnittes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Kartenbesitzer hat den Nachweis zu führen, dass diese Rechtsgüter durch die Nichtzusendung der CCE-Karte betroffen und verletzt sind.
7. Kommt es aufgrund von Umständen, die von CCE zu vertreten sind, zu einer Leistungsverzögerung und konnte die Leistung auch nach Nachfristsetzung von sechs Wochen nicht erbracht werden, so ist der Kartenbesitzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Anzahlung in Höhe von 19,50 € ist ihm unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Eingang der Rücktrittserklärung bei CCE, zurückzuerstatten.
VII. Verpackungs- und Versandkosten
1. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands ist im Versandentgelt das Porto für die Versendung enthalten. Bei Auslandslieferungen wird ein zusätzliches Versandentgelt von 5,00 € verlangt. Dieser Betrag ist ebenfalls auf Vorkasse zu leisten.
VIII. Rabattleistungen der Vertragspartner
1. CCE vermittelt lediglich die Möglichkeit, mittels der CCE-Karte sich mit den Vertragspartnern von CCE Vorteile zu verschaffen. Dies können Rabatte und Nachlässe oder sonstige Vorteile sein, die der Vertragspartner von CCE verspricht.
2. Die CCE-Karte ist personengebunden und ausschließlich gültig für denjenigen, der den Vertrag mit CCE als Kartenbesitzer geschlossen hat. Es ist nicht gestattet, die CCE-Karte auf Dritte zu übertragen oder Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Für den Fall eines solchen Missbrauchs der Karte ist CCE berechtigt, die Karte einzuziehen und den Kartenbesitzer schadenersatzpflichtig zu machen. Dies kann u.a. beinhalten, dass die von ihm erschlichenen Rabattleistungen zurückzuerstatten sind.
3. CCE ist berechtigt, sich einen Identifizierungsnachweis erbringen zu lassen, um Identität des Kartenbesitzers mit demjenigen, der die Rabattleistung in Anspruch nehmen will, zu prüfen. Sollten hier Zweifel bestehen, ist CCE im Übrigen berechtigt, ihre Partnerunternehmen anzuhalten, die Erteilung eines ansonsten vertraglich zu gewährenden Rabattes zu verweigern.
4. Da CCE an der Erbringung der Dienstleistung durch die Vertragspartner nicht beteiligt ist, haftet CCE auch nicht für die Qualität der Dienstleistungserbringung ihrer Partner. Der Kartenbesitzer hat sich somit, wenn es einen Streit über die Qualität der von ihm gebuchten Dienstleistung gibt, immer direkt an den diese Dienstleistung erbringenden Unternehmer (teilnehmender Partner) zu halten.
5. Durch Vorlage der Karte hat der Kartenbesitzer das Recht erworben, die durch den Vertragspartner von CCE auf der CCE-Website angegebenen Rabatte auf Produkte und/oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Sollten auf der CCEWebsite hier keine näheren Konkretisierungen zu einem Vertragspartner vorgenommen worden sein, so werden sich die konkreten Einzelheiten aus der Website des jeweiligen Vertragspartners von CCE ergeben. Dort wird im Einzelnen aufgeführt werden, ob und wenn ja, welche Leistung unter das CarCard-Vertragssystem fällt.
6. Die Partnerunternehmen sind nicht verpflichtet, Rabatte auf andere als die auf der Website von CCE oder dem Partnerunternehmen angegebenen Produkt und/oder Dienste zu geben.
7. Ein Vertragspartner von CCE kann insbesondere auch entscheiden, dass bestimmte in seinem Geschäft geltende Aktionen nicht mit dem Rabatt von CCE einhergehen. Die Einzelheiten sind auf der jeweiligen Seite des Partnerunternehmens zu erfahren. Die von den Partnerunternehmen von CCE gewährten Rabatte sind jeweils als solche gekennzeichnet und nur diese sind maßgeblich.
IX. Vertragslaufzeit
1. Der zwischen CCE und dem Kartenbesitzer geschlossene Vertrag und damit die Teilnahme vom Kartenbesitzer am Programm von Rabattgewährungen läuft zunächst einmal auf ein Jahr. Maßgeblich ist hierbei das Ausstellungsdatum der Karte.
2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des vorhergehenden Vertragsjahres schriftlich bei CCE gekündigt worden ist. Die Kündigung kann schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail übersandt werden. Den Zustellungsnachweis bei CCE hat der Kartenbesitzer zu erbringen.
3. Für den Fall der Vertragsverlängerung ist in jedem Falle mindestens das Vertragsentgelt von 19,50 Euro vom Kartenbesitzer zur Zahlung sofort fällig. Fälligkeit tritt ein mit dem 1. Tag desjenigen Monats, der in die Vertragsverlängerungsperiode fällt. Sollte sich inzwischen das Vertragsentgelt erhöht haben, gilt dann dieses erhöhte Entgelt als vertraglich vereinbart. Weicht dieses um mehr als 30 % vom ursprünglichen Vertragsentgelt ab, ist der Kunde berechtigt, einer Verlängerung des Vertrages zu widersprechen.
4. Für den Fall der Vertragsverlängerung gem. vorstehenden Ausführungen berechtigt der Kartenbesitzer CCE bereits jetzt, das Vertragsentgelt per Bankeinzug vom Bank- oder Girokonto des Kartenbesitzers, welches er bei Vertragsanlage angegeben hat, ab zu buchen. Danach wird CCE dem Kartenbesitzer eine neue Karte zur Verfügung stellen. Es gelten insoweit die alle in diesem Vertrag geregelten Bestimmungen.
X. Datenschutz
1. Die von Ihnen übermittelten Daten werden von CCE ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet. Alle Ihre Daten werden von CCE streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Partnerunternehmen) erfolgt von uns nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden gesichert übertragen, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz.
2. Die Daten des Kartenbesitzers werden von CCE in den Datenbestand aufgenommen.
3. CCE ist berechtigt, Nachprüfungen von Daten, die der Kartenbesitzer bei Anmeldung bei CCE angegeben hat, durchzuführen. Hierzu erklärt der Kartenbesitzer ausdrücklich seine Zustimmung.
4. CCE ist berechtigt, die Kundendaten ihren Partnerunternehmen zur Verfügung zu stellen, die an diesem Rabattvertragssystem teilnehmen. Auch hiermit erklärt der Kartenbesitzer ausdrücklich seine Zustimmung. Die Daten darf das Partnerunternehmen nur im Zusammenhang mit dem CCE-Rabattsystem nutzen.
5. CCE ist berechtigt, dem Kartenbesitzer unaufgefordert Informationen zuzusenden mit Angeboten, Mitteilungen, u.a. Selbiges gilt auch für die Zusendung von Informationen, z.B. Angeboten und Mitteilungen durch die Partnerunternehmen von CCE direkt an den Kartenbesitzer.
XI. Copyright/geistiges Eigentum
1. Sämtliche auf den Internetseiten von CCE dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen dürfen nicht ohne Einverständnis von CCE kopiert, reproduziert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte bleiben CCE vor behalten. Zuwiderhandlungen werden von CCE strafrechtlich verfolgt.
2. Der Kartenbesitzer erklärt ausdrücklich, dass er alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum von CCE, welche auf den durch CCE gelieferten Produkten beruhen, respektiert.
3. Alle Rechte bzgl. des Logos, des Markennamens sowie des Handelsnamens und dessen Nutzung liegen ausschließlich bei CCE.
XII. Links auf der Seite von CCE
1. CCE ist nicht verantwortlich für die Inhalte der auf der Homepage verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Internetseite von CCE angebrachten Links.
XIII. Verlust der Karte
1. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der CCE Card beim Kartenbesitzer hat dieser diese Information unverzüglich an CCE weiterzugeben. Für etwaigen mit dieser verloren gegangenen oder gestohlenen Karte getriebenen Missbrauch steht ansonsten der Kartenbesitzer ein.
2. Dem Karteninhaber wird eine neue Karte zur Verfügung gestellt. Hierbei hat der Kartenbesitzer allerdings den Preis für die CCE-Karte von zurzeit 19,50 Euro erneut zu bezahlen. Maßgeblich sind hierbei die Kontoverbindungen gem. vorstehender Ziffer V.2.
3. Erst nach Eingang des erneuten Vertragsentgeltes wird dem Karteninhaber diese neue Karte übersandt.
XIV. Verschiedenes
1. CCE hat das Recht, diese Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Sie wird den Kartenbesitzer so früh wie möglich über etwaige Änderungen unterrichten. Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht auf der Website www.carcard.de. Es gelten die jeweils auf der Homepage veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. CCE ist berechtigt, das Programm komplett oder teilweise zu ändern. Eine Änderung des Programms soll von CCE immer so termingerecht und so deutlich wie möglich bekannt gemacht werden.
XV. Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bocholt bzw. Landgericht Münster.
2. Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt deutsches Recht.
XVI. Salvatorische Klausel
1. Mit dem Vertragsschluss werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CCE an erkannt.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
3. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.